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Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid vertritt Sie bundesweit und täglich in dem hoch komplizierten und extrem ausdifferenzierten Rechtsgebiet des Arzt- und Zahnarzthaftungsrechts sowie des gesamten Medizinrechts, und zwar unter Zuhilfenahme seines beratenden Stabs aus Ärzten und Zahnärzten.

Wir führen regelmäßig und bundesweit auswärtige Sprechtage durch. Bitte setzen Sie sich bei Interesse hierfür mit uns in Verbindung.

Wir vertreten Sie in folgenden Gebieten:

I. Arzthaftungsrecht

  1. Anästhesiologie
  2. Augenheilkunde
  3. Chirurgie aller Fachbereiche 
  4. Dermatologie, unsere Sonderseite zum Brustkrebs 
  5. Gynäkologie
  6. Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  7. Innere Medizin
  8. Kardiologie
  9. Nephrologie
  10. Onkologie
  11. Orthopädie
  12. Pathologie
  13. Plastische Chirurgie 
  14. Pneumologie
  15. Radiologie
  16. "Schönheitschirurgie" bzw. Plastische Chirurgie
  17. Traumatologie
  18. Urologie, unsere Sonderseite zum Prostatakrebs 
  19. Unsere Sonderseite zum Geburtsschadensrecht

II. Zahnarzthaftungsrecht

  1. Implantologie
  2. Oralchirurgie
  3. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  4. Unsere Sonderseite zum Thema Prothetik
  5. Zahnerhaltungskunde (KONS)
  6. Experimentielle Zahnheilkunde
  7. Unsere Sonderseite zum Zahnmedizinrecht

III. Arztrecht (nur noch in Ausnahmefällen):

  • Apothekenrecht
  • Approbationsrecht
  • Arbeitsrecht für Heilberufe
  • Arzneimittelrecht
  • Arztstrafrecht
  • Belegarztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Chefarztrecht
  • Disziplinarrecht
  • Ermächtigungsrecht
  • Gebührenrecht
  • Gesellschaftsrecht für Heilberufe
  • Heil- und Hilfsmittelrecht
  • Integrierte Versorgung
  • Medizinisches Versorgungszentrum
  • Medizinprodukterecht
  • Plausibilitätsprüfungsrecht
  • Praxisabgabe
  • Praxisverlauf
  • Praxisankauf
  • Praxisnetze
  • Praxisverträge
  • Privatklinikrecht 
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Zulassungen und deren Entzug

IV. Medizinisches Versicherungsrecht

  1. Prozesse um Krankentagegeld
  2. Prozesse um Berufsunfähigkeit
  3. MdE-Problematik
  4. GdB-Problematik 
  5. Kostenerstattungsansprüche wegen ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung gegen Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung

V. Vorbeugender Patientenschutz

  1. Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
  2. Unsere Sonderseite zu Patiententestamenten

Wir warnen Sie dringend vor der allgemein verbreiteten "next-door-Mentalität": Ihr erlittener Gesundheitsschaden bzw. Ihr medizinrechtliches Problem sollte es Ihnen wert sein, eine Kanzlei zu beauftragen, die unter Umständen nicht bequem direkt um die nächste Ecke liegt. Im hoch komplizierten Medizinrecht hat eine Allgemeinkanzlei - so sehr wir deren Existenz begrüssen - gegen einen durch zig hunderte von Prozessen routinierten Medizinrechtler nur dann eine gewisse Chance, wenn gleich mehrere günstige Zufälle zusammen kommen - was eher unwahrscheinlich ist. Wer Ihnen erzählt, dass Medizinrecht nur "allgemeines Zivilrecht" usw. ist, spricht die Unwahrheit.  

Im Medizinrecht werden Sie bei uns ausschließlich von dem Gründer der Kanzlei, RAuFAMedR Martin Schmid, vertreten.

Er beschäftigte sich nachweisbar seit dem ersten Tag der Zulassung als Anwalt nahezu ausschließlich mit Medizinrecht und erarbeitete sich seit 1984 sichere Grundkenntnisse der Medizin sowie vertiefte Kenntnisse der Zahnmedizin. Aufgrund besonders intensiver, durch einen 120-stündigen Kurs, drei Aufsichtsarbeiten à fünf Stunden und eine umfangreiche Fallliste nachgewiesenen, theoretischen und praktischen Kenntnissen im Medizinrecht wurde ihm die Führung der Berufsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht gestattet.

RA Schmid besitzt nach 14-jähriger Tätigkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst des DRK ferner auch praktische Erfahrungen im Gesundheitssystem. 

Er ist mittlerweile Mitglied in folgenden Gremien:

Anwälte im Medizinrecht e.V.  

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK  

Deutsche Gesellschaft für moderne Zahnheilkunde DZMZ 

Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde DGÄZ

Deutsche Gesellschaft für Laserzahnheilkunde  

Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht  

Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg e.V.  

Deutsches Who is Who

und anderen mehr.

Leiter der medizinischen Fachberatung:

FA für Chirurgie und Orthopädie Dr. med. U. B. (komplette, öffentliche Namensnennung aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht erwünscht)

Zahnmedizinischen Fachberatung:

Ab 7.6.2010 ein neues, mehrköpfiges Team aus Zahnärzten unterschiedlicher Fachbereiche.

Arzneimittelrechtliche Probleme werden mit Herrn staatl. gepr. Chemotechniker Karlpeter Orth (Ludwigshafen/Rhein) beraten.

Bei internationalen Mandaten im Ausland unterstützt uns die Firma Übersetzen & Dolmetschen (BdÜ) BraNek (Mannheim).

Wichtig: Im Außenverhältnis zu dem Mandanten haftet nur der bearbeitende Rechtsanwalt. Auch betreiben wir hier keine Werbung für Ärzte und makeln auch nicht mit ihnen oder deren Dienstleistung, sondern informieren Sie sachlich über unsere consultants.

 

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