RA Schmid ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie (außer in Zivilsachen) am Bundesgerichtshof und damit bundesweit vertretungsberechtigt.
Wohnen Sie weiter entfernt, ist dies im Zeitalter der modernen Informationstechnologie kein Problem. Wir führen die Erstberatung, notfalls stundenlang, auch telefonisch durch. Sie übersenden uns alle vorhandene Unterlagen per e-Mail, Telefax oder Post. Wir werten diese in unserem routinemässigen, standartisierten Verfahren genauestens aus und wenden uns anschliessend mit einer so exakt wie möglich kalkulierten Erfolgseinschätzung der Klageerhebung oder Klageverteidigung an Sie zurück.
Weiterhin führen wir, wie erwähnt, auswärtige Sprechtage durch.
Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne durch den untersten button!
Zu gegebener Zeit werden wir, spätestens vor der Einleitung gerichtlicher Schritte oder einer Verhandlung vor Gericht, eine persönliche Besprechung erbitten. Diese kann entweder bei Ihnen, im Anschluss an einen unserer Gerichtstermine in Ihrer relativen Nähe in ganz Deutschland, anlässlich eines auswärtigen Sprechtages oder bei uns, durch einen für Sie massgeschneiderten Besprechungstermin, erfolgen.
Über Gebührenfragen klären wir Sie vor jedem kostenauslösenden Schritt vorher schriftlich auf. Dies schafft für Sie (und für uns) absolute Gebührensicherheit. Besitzen Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, wird diese den Fall voraussichtlich voll decken. Wir fragen bei Ihrer Versicherung vor jedem weiteren Schritt für Sie an.
Sier fragen sich jetzt unter Umständen, wo hier der Haken liegt. Unsere klare Antwort: Es gibt keinen. Wir halten, was wir versprechen. Immer. Garantiert.